Stammtisch 2006-03: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der ersten Mitgliederversammlung nach der Gründung waren 10 Stammtischler anwesend.
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* Festlegen des Mitgliedsbeitrags
 
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====Mitgliedsbeitrag====
 
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Als Mitgliedsbeitrag werden 3,-- Euro/Monat vogeschlagen, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag soll 1,50 Euro betragen. Mitgliedsbeiträge werden im Voraus fällig, jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres. Mitgliedsbeiträge werden erstmals ab dem Folgemonat des Eintrags ins Vereinsregister erhoben. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
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Als Mitgliedsbeitrag werden 3,-- Euro/Monat vogeschlagen, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag soll 1,50 Euro betragen. Mitgliedsbeiträe werden im Voraus fällig, jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres. Mitgliedsbeiträge werden erstmals ab dem Folgemonat des Eintrags ins Vereinsregister erhoben. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
  
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Da unser Verein an seinem Sitz eine ladungsfähige Anschrift benötigt, wird folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:
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§1, Absatz (3):
 
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Der Verein hat seinen Sitz in 78112 St.Georgen, Wiesenstr.18, c/o Ulf Bartholomäus.
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Der Verein hat seinen Sitz in 78112 St.Georgen, Wiesenstr.18, c/o Ulf Bartholomäus.
  
 
§1, Absatz (4) besteht nur noch aus dem Satz:
 
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Da bei uns der 1. und 2. Vorsitzende einzelvertretungsberechtigt sind, sollten sie auch einzeln für das Vereinskonto zeichnungsberechtigt sein. Ebenso sollte der Schatzmeister einzeln zeichnungsberechtigt sein. Es wird daher folgende Änderung vorgeschlagen:
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Da bei uns der 1. und 2. Vorsitzende einzelvertretungsberechtigt sind, sollten sie auch einzeln für das Vereinskonto zeichnungsberechtigt sein. Ebenso sollte der Schatzmeister einzeln zeichnungsberechtigt sein. Es wird daher folgende Änderung vorgeschlagen:
  
 
§9, Absatz (4):
 
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Der Schatzmeister sowie der erste und der zweite Vorsitzende sind einzeln  
 
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unterschriftsberechtigt für das Vereinskonto.
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Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
 
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Unsere Vorstandsmitglieder wurden für ihr jeweiliges Amt gewählt. Dies sollte auch in der Satzung stehen. Folgende Änderung wurde vorgeschlagen:
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Unsere Vorstandsmitglieder wurden für ihr jeweiliges Amt gewählt. Dies sollte auch in der Satzung stehen. Folgende Änderung wurde vorgeschlagen:
  
In §9, Absatz (1) entfällt der Satz "Die Verteilung der Vorstandsämter erfolgt innerhalb des von der Mitgliederversammlung legitimierten Vorstandes."
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§11 Absatz (1):
 
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes  
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes  
Vorstandsmitglied wird für ein bestimmtes Amt gewählt.
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Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
 
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Nach Rücksprache mit dem Finanzamt schlägt Michael Peters folgende Satzungsänderung vor:
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Nach Rücksprache mit dem Finanzamt schlägt Michael Peters folgende Satzungsänderung vor:
  
 
§15 Abs: 2+3:
 
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(2) Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins Vermögen vorhanden sein, so dient dies in erster Linie der Befriedigung der vertraglichen  
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(2) Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins Vermögen vorhanden sein, so dient dies in erster Linie der Befriedigung der vertraglichen  
und gesetzlichen Ansprüche der Gläubiger. Sollte darüber hinaus Vermögen vorhanden sein, fällt dieses nach Absprache und Einwilligung des Finanzamtes an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft.
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und gesetzlichen Ansprüche der Gläubiger. Sollte darüber hinaus Vermögen vorhanden sein, fällt dieses nach Absprache und Einwilligung des Finanzamtes an eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft.
  
(3) Eine Rückübertragung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
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(3) Eine Rückübertragung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
  
 
Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
 
Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
  
====Mitgliedsanträge====
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Es wird vereinbart, dass ab sofort alle neuen Mitglieder einen schriftlichen Mitgliedsantrag stellen und dabei auch möglichst eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge erteilen. Entsprechende Formulare werden an alle Anwesenden verteilt. Dabei wird klargestellt, dass kein Mitglied gezwungen ist, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Mitgliedsbeiträge können auch überwiesen werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Mitgliedsbeiträge erst nach der Eintragung ins Vereinsregister erhoben werden.
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Es wird vereinbart, dass ab sofort alle neuen Mitglieder einen schriftlichen Mitgliedsantrag stellen und dabei auch möglichst eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge erteilen. Entsprechende Formulare werden an alle Anwesenden verteilt. Dabei wird klargestellt, dass kein Mitglied gezwungen ist, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Mitgliedsbeiträge können auch überwiesen werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Mitgliedsbeiträge erst nach der Eintragung ins Vereinsregister erhoben werden.
  
 
====Sonstiges====
 
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* Ulf Bartholomäus wird einen Termin beim Notar in St.Georgen vereinbaren, der unsere Eintragung ins Vereinsregister veranlassen soll.
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* Ulf Bartholomäus wird einen Termin beim Notar in St.Georgen vereinbaren, der unsere Eintragung ins Vereinsregister veranlassen soll.
* Ulf Bartholomäus und Hans-Jürgen Koch gehen dann mit den nötigen Papieren zum Notar.
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* Ulf Bartholomäus und Hans-Jürgen Koch gehen dann mit den nötigen Papieren zum Notar.
  
 
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Version vom 24. Juli 2006, 21:06 Uhr

Stammtisch Protokoll vom März 2006

Bei der ersten Mitgliederversammlung nach der Gründung waren 10 Stammtischler anwesend. Anwesende:

  • Heike
  • Wilhelm (???)
  • Jean-Paul
  • Elimar
  • Max
  • Christoph
  • Hans-Jürgen
  • Michael
  • Dirk
  • Ulf (Stammtisch Organisator)


Protokoll der Mitgliederversammlung

Tagesordnung:

  • Hans-Jürgen Koch berichtet über Stand der Vereinseintragung
  • Festlegen des Mitgliedsbeitrags
  • Satzungsänderungen
  • Mitgliedsanträge
  • Sonstiges

Mitgliedsbeitrag

Als Mitgliedsbeitrag werden 3,-- Euro/Monat vogeschlagen, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag soll 1,50 Euro betragen. Mitgliedsbeiträe werden im Voraus fällig, jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres. Mitgliedsbeiträge werden erstmals ab dem Folgemonat des Eintrags ins Vereinsregister erhoben. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Satzungsänderung (Vereinssitz)

Da unser Verein an seinem Sitz eine ladungsfähige Anschrift benötigt, wird folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:

§1, Absatz (3):

Der Verein hat seinen Sitz in 78112 St.Georgen, Wiesenstr.18, c/o Ulf Bartholomäus.

§1, Absatz (4) besteht nur noch aus dem Satz:

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.


Satzungsänderung (Vorstand, Zeichnungsberechtigung)

Da bei uns der 1. und 2. Vorsitzende einzelvertretungsberechtigt sind, sollten sie auch einzeln für das Vereinskonto zeichnungsberechtigt sein. Ebenso sollte der Schatzmeister einzeln zeichnungsberechtigt sein. Es wird daher folgende Änderung vorgeschlagen:

§9, Absatz (4):

Der Schatzmeister sowie der erste und der zweite Vorsitzende sind einzeln unterschriftsberechtigt für das Vereinskonto.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Unsere Vorstandsmitglieder wurden für ihr jeweiliges Amt gewählt. Dies sollte auch in der Satzung stehen. Folgende Änderung wurde vorgeschlagen:

In §9, Absatz (1) entfällt der Satz "Die Verteilung der Vorstandsämter erfolgt innerhalb des von der Mitgliederversammlung legitimierten Vorstandes."

§11 Absatz (1): Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Vorstandsmitglied wird für ein bestimmtes Amt gewählt.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Satzungsänderung (Auflösung des Vereins)

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt schlägt Michael Peters folgende Satzungsänderung vor:

§15 Abs: 2+3:

(2) Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins Vermögen vorhanden sein, so dient dies in erster Linie der Befriedigung der vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Gläubiger. Sollte darüber hinaus Vermögen vorhanden sein, fällt dieses nach Absprache und Einwilligung des Finanzamtes an eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft.

(3) Eine Rückübertragung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Mitgliedsanträge

Es wird vereinbart, dass ab sofort alle neuen Mitglieder einen schriftlichen Mitgliedsantrag stellen und dabei auch möglichst eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge erteilen. Entsprechende Formulare werden an alle Anwesenden verteilt. Dabei wird klargestellt, dass kein Mitglied gezwungen ist, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Mitgliedsbeiträge können auch überwiesen werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Mitgliedsbeiträge erst nach der Eintragung ins Vereinsregister erhoben werden.

Sonstiges

  • Ulf Bartholomäus wird einen Termin beim Notar in St.Georgen vereinbaren, der unsere Eintragung ins Vereinsregister veranlassen soll.
  • Ulf Bartholomäus und Hans-Jürgen Koch gehen dann mit den nötigen Papieren zum Notar.

Austausch von GnuPG bzw. PGP-Keys Daueraktion

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